KAMMER
DER FRANZÖSISCHEN
ERBENERMITTLER


 

 

Mitgliedschaft

 

fotolia 4230311Die Chambre des Généalogistes Successoraux de France (Kammer der französischen Erbenermittler) nimmt Neumitglieder nach einer Eignungsprüfung auf und stellt ihnen einen Berufsausweis aus, der ihre Kompetenz belegt.

Die Bewerber für eine Mitgliedschaft in der Kammer müssen belegen können, dass sie seit mindestens drei Jahren beruflich mit der Erbenermittlung befasst sind.

Diese Aktivität kann als Mitarbeit bei einer Recherche in Zusammenarbeit mit der Chambre des Généalogistes Successoraux de France (Kammer der französischen Erbenermittler) oder als selbstständige Tätigkeit erfolgt sein.

Die Bewerber müssen zudem über ein Abschlusszeugnis für ein mindestens dreijähriges Studium in einem der folgenden Fächer verfügen: Jura, Geschichte, Philologie, Wirtschaft oder Soziologie.

Als gleichwertiger Nachweis wird der höhere Abschluss als Notarfachangestellter anerkannt.


Die Bewerbungen werden einer strengen Prüfung durch die Ethikkommission unterzogen, die der Versammlung einen Bericht vorlegt. Die endgültige Entscheidung wird dann durch die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder getroffen.