KAMMER
DER FRANZÖSISCHEN
ERBENERMITTLER


 

 

Die kmmer seit 1947

 

SEIT 1947 DIE ERSTE BERUFSORGANISATION

Bis zum Gründung der CHAMBRE DES GENEALOGISTES SUCCESSORAUX (Kammer der französischen Erbenermittler) im Jahr 1947 war die Ausübung dieses Berufs nicht reglementiert und die Kammer macht es sich seitdem zur Aufgabe, hierfür einen ethischen Verhaltenskodex festzulegen.

In Übereinstimmung mit den von der französischen Oberstaatsanwaltschaft ausgestellten Genehmigungen, ist es den Mitgliedern untersagt, einen anderen Beruf als die Erbenermittlung auszuüben.

Die Kammer ist das einzige Organ, das mehrere Rundschreiben des Justizministeriums und der Direktion des französischen Nationalarchivs erhalten hat, die die Arbeit der Erbenermittler vereinfachen sollen.

Ihr Antrag auf die Ausübung von Nebentätigkeiten der Rechtspraxis wurde angenommen und in den Erlassen vom 19. Dezember 2000 und 1. Dezember 2003 veröffentlicht.

Sie erreichte die Änderung von Artikel L. 106 des französischen Steuerverfahrensgesetzes vom 31. Dezember 2000, die es Erbenermittlern ermöglicht, Kopien von Nachfolgeerklärungen zu erhalten, die zur Klärung der Erbfolge erforderlich sind.

Sie führte 2004 eine Berufshaftpflichtversicherung und eine finanzielle Absicherung für die Berufsgruppe ein.

Die Mitglieder nahmen 2004 den vom französischen Hohen Rat der Notare aufgestellten Verhaltenskodex und 2008 das Partnerschaftsabkommen zwischen Erbenermittlern und Notaren an.

Sie setzte einen ethischen Verhaltenskodex auf, der 1994 angenommen wurde.

Die Kammer war stets ein bevorzugter Gesprächspartner von staatlichen Stellen und konnte aufgrund dessen auf die Annahme des Artikels 36 des Gesetzes vom 23. Juni 2006 und somit eine Reformierung des Erbrechts hinwirken.

Die CHAMBRE DES GENEALOGISTES SUCCESSORAUX DE FRANCE (Kammer der französischen Erbenermittler) verlangt von Neumitgliedern eine dreijährige theoretische Ausbildung in Form eines Studiums sowie drei Jahre praktischer Berufserfahrung. Vor der Aufnahme jedes Mitglieds wird die Erfüllung dieser Bedingungen überprüft.

Es wird weiterhin alle Bewerber aufgenommen, die die Vorschriften der Kammer akzeptiert und die Aufnahmekriterien erfüllen.

Alle Erbenermittler, die Mitglieder der CHAMBRE DES GENEALOGISTES SUCCESSORAUX DE FRANCE (Kammer der französischen Erbenermittler) sind, müssen ihre Konten einer jährlichen Überprüfung durch einen Buch- oder Wirtschaftsprüfer unterziehen.

Bei dieser Gelegenheit müssen die Mitglieder belegen, dass sie die für die Erben bestimmten Gelder auf einem offenen Konto verwahren.