KAMMER
DER FRANZÖSISCHEN
ERBENERMITTLER


 

 

Eine partnerschaft

 

Die große Mehrheit von Erbschaften wird ohne das Eingreifen eines Erbenermittlers angetreten
und vermutlich ist es nur bei zwei Prozent aller Erbschaften erforderlich, auf einen Fachmann zurückzugreifen.

Meist ist die Erbfolge leicht feststellbar
und die Ansprüche der Erbberechtigten können mit Hilfe eines Familienbuchs bestätigt werden.
Auch der Notar kann in alten Akten recherchieren, was es ihm ermöglicht, die Abstammung nachzuvollziehen und Erben ausfindig zu machen.

In anderen Fällen bleiben jedoch Unsicherheiten bestehen und der Notar überträgt die Feststellung oder Bestätigung der Erbfolge an einen Erbenermittler.
Solch ein Fall tritt beispielsweise ein, wenn Cousins der mütterlichen Linie bekannt sind, während keine Informationen über die väterliche Linie vorliegen.
Selbst wenn Cousins mütterlicherseits und väterlicherseits bekannt sind, kann es notwendig sein, festzustellen, ob es sich bei ihnen um die nächsten, aber auch die einzigen Cousins handelt.

Die Aufgabe wird erheblich komplizierter, wenn Kinder von Cousins ersten Grades ausfindig gemacht werden sollen,
deren Verwandtschaft als fünftgradig betrachtet wird und deren Ansprüche denen der Kinder von Großonkeln und -tanten auf derselben Familienseite entsprechen, die ebenfalls Verwandte fünften Grades sind.

So ist es bei Erbfolgefällen,
bei denen Cousins des mindestens fünften Grades Ansprüche besitzen, unausweichlich, Abstammungsrecherchen in vier unterschiedlichen Familien, und zwar in beiden Elternlinien auf großmütterlicher und großväterlicher Ebene, durchzuführen.

Die Zertifizierung einer Stammtafel, auf der letztendlich nur einige Erbberechtigte auftauchen, verdeutlicht oft nur unzureichend das Ausmaß einer Arbeit,
bei der wochen- oder monatelange Recherchen notwendig sind, um die Erbberechtigung einer teilweise großen Zahl von Verwandten der „vierten Ordnung“ (ein Fachbegriff für u.a. Großonkel und -tanten) auszuschließen.

Die übliche Recherchearbeit des Erbenermittlers in Nebenlinien hat sich in den letzten Jahren erweitert
und mittlerweile macht die Überprüfung direkter Erblinien ein Drittel aller Aufträge aus. Die häufig vorkommende Neuzusammensetzung von Familien veranlassen Notare dazu, insbesondere bei nicht vollständig vorliegenden Familienbüchern, die Abstammung jedes Einzelnen sowie die etwaige Existenz nichtehelicher Kinder überprüfen zu lassen.

Es muss betont werden, dass derartige Überprüfungen bei Weitem keine einfachen Formalitäten sind,
sondern auch Ortswechsel zur Recherche in den Personenstandsregistern aller betreffenden Gemeinden notwendig machen. Außerdem bestehen bei dieser Arbeit auch echte Risiken, denn es stimmt, dass es oft einfache ist, Erben zu finden als nachzuweisen, dass es keine weiteren gibt.

Eine Zusammenarbeit mit einem Erbenermittler wird auch bei den immer häufiger auftretenden Fällen erforderlich, wenn es um die Erbfolge von ausländischen Personen geht,
denn bei dieser Art von Recherchen findet entweder eine Auslandsreise in die jeweiligen Länder statt oder es wird Unterstützung im jährlich wachsenden Netzwerk von Auslandskontakten der Kammer gesucht.

Abschließend
sollte erwähnt werden, dass der Einsatz eines Erbenermittlers sich manchmal auf die einfache, zum Festpreis erfolgende Suche nach der Adresse eines Erbberechtigten beschränkt, wenn dieser identifiziert wurde und kein Anlass zum Abschluss einer weitergehenden Ermittlungsvereinbarung besteht.