KAMMER
DER FRANZÖSISCHEN
ERBENERMITTLER


 

 

5 häufig gestellte fragen

 

1 - Warum ist eine Erbenermittlung erforderlich?

2 - Ist es Notaren nicht möglich, Erben ausfindig zu machen?

3 - Wie hoch sind die Kosten?

4 - Wie lange dauert eine Erbenermittlung?

5 - Wie kann man sich der Kompetenz eines Erbenermittlers sicher sein?

(Klicken Sie auf eine der Fragen, um die Antwort zu erhalten.)

 

 

1/  Warum ist eine Erbenermittlung erforderlich?

In jedem Jahr werden 350 000 Erbschaften ohne das Eingreifen eines Erbenermittlers geregelt, was zu vermuten lässt, dass alle Erben einwandfrei identifiziert wurden und dass die Erbschaftregelung erfolgen kann, ohne zu riskieren, einige Erben zu übergehen.

Sind die Erben jedoch teilweise oder vollständig unbekannt, ist die Existenz einiger Personen ungeklärt und hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, ist es ratsam, einen Erbenermittler aufzusuchen.

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2/  Ist es Notaren nicht möglich, Erben ausfindig zu machen?

Der Notar hat als Beamter die Aufgabe, durch die Erstellung unterschiedlicher Schriftstücke die Regelung, Abwicklung und Aufteilung von Erbschaften zu ermöglichen. Er erstellt eine eidesstattliche Erklärung, die die Anspruchsberechtigung des Erben bestätigt (Art. 730.1 französisches Zivilgesetzbuch). Er erstellt das Nachlassverzeichnis, das eine stückweise Einschätzung der Aktiva und Passiva enthält (Art. 789 französisches Zivilgesetzbuch). Er bescheinigt einen Eigentumswechsel bei Immobilien. Des Weiteren ist er ermächtigt, das Vermögen Dritter anzunehmen und auf seinen Konten zu verwahren (Art. 15ff. der Verordnung Nr. 45-0117 vom 19.12.1945) und seine Geschäftsbücher entsprechen öffentlichen Grundbüchern.

Aufgrund dieser Hauptaufgabe der Erbschaftsregelung ist er vorrangig dafür verantwortlich, die Rechte und den Status der erben festzustellen, und muss große Sorgfalt walten lassen, um eine exakte und vollständige Erbfolge zu erarbeiten. Zu diesem Zweck muss er die erforderlichen Recherchen anstellen, um Erben und ihren Aufenthaltsort ausfindig zu machen.

Laut der gültigen Rechtsprechung soll er sich dabei nicht allein auf die Erklärungen der Anspruchsberechtigten oder der Angehörigen des Verstorbenen verlassen. Es obliegt ihm, die Glaubwürdigkeit aller ihm gegenüber getätigten Aussagen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu überprüfen.

Reichen seine eigenen Möglichkeiten nicht aus, wendet er sich an einen Erbenermittler, in den er volles Vertrauen hat und der ihm die Anspruchsberechtigung jedes ermittelten Erben gewährleisten kann.

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3/  Wie hoch sind die Kosten?

Das Honorar wird offen zwischen dem Erbenermittler und dem von ihm ermittelten Erben vereinbart, welcher durch den Ermittler von einer ihm bislang unbekannten Anspruchsberechtigung erfährt. Der Erbenermittler schlägt dem Erben eine rechtsgültige sogenannte Erbschaftsermittlungsvereinbarung vor (siehe T.C. Châteaudun am 26. Februar 1949), die auf dem Verwandtschaftsgrad basiert und muss deutlich formuliert sein (zum Beispiel: 35 % vor Steuern bei einem Anteil von 10 000,00 €).

Im Falle einer Verlust bringenden Erbschaft verpflichtet sich der Erbenermittler, entstehende Kosten in jeglicher Höhe zu übernehmen, so dass der Erbe keinerlei Vorauszahlungen oder Ausgaben leisten muss. Verlangt der Notar eine Überprüfung, da die bekannten Erben keine ausreichend verlässlichen oder genauen Belege vorbringen können, vereinbart der Erbenermittler hierfür ein von der Qualität der vorgelegten Informationen abhängiges Pauschalhonorar, das alle Erben gemeinsam übernehmen.

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4/  Wie lange dauert eine Erbenermittlung?

Es fällt Erbenermittlern oft schwer, diese Frage zu beantworten, da sie die Antwort oft selbst nicht kennen.

Jeder Fall ist anders und kann durch mehrere Kriterien beeinflusst werden. So ist es von Bedeutung, inwiefern Regionen vom Krieg betroffen waren, ob Dokumente aufbewahrt wurden, ob die Verwaltungsbehörden Scharfsinnigkeit beweisen, wie schwierig es ist, einige Personen zu finden usw.

Erbenermittler geben oft alles, um so schnell wie möglich, ihre Schlüsse ziehen zu können.

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5/  Wie kann man sich der Kompetenz eines Erbenermittlers sicher sein?

Die Tatsache, dass jemand ein Schild neben seiner Eingangstür angebracht hat oder anscheinend viele Zweigstellen betreibt, ist noch lange kein Beleg für seine Glaubwürdigkeit. Entscheidend ist, wer dahinter steckt.

Ein wichtiges Kriterium ist die Berufserfahrung, da ein fähiger Ermittler seine Glaubwürdigkeit gegenüber Juristen, Verwaltungen und Kollegen aufrechterhalten kann. Dem steht jedoch nicht entgegen, dass sich auch neue Erbenermittler bewähren können müssen.

Die Zugehörigkeit zu einer Berufskammer ist jedoch eine Qualitätsgarantie, da man diese Organisationen über die Fehlleistung des Erbenermittlers informieren und dieses Mitglied zur Rechenschaft ziehen kann.

Die Mitglieder der CHAMBRE DES GENEALOGISTES SUCCESSORAUX DE France (Kammer der französischen Erbenermittler) werden vor ihrer Aufnahme überprüft und müssen im Interesse der Menschen, die sie bevollmächtigen, und der Erben, die ausfindig gemacht werden, genau festgelegte Bedingungen erfüllen.

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