KAMMER
DER FRANZÖSISCHEN
ERBENERMITTLER


 

 

Berufsfelder

 

fotolia 6189807Die Hauptaufgabe eines Erbenermittlers besteht darin, die Erben einer verstorbenen Person ausfindig zu machen, insofern diese unbekannt sind, sowie die Feststellung und Bestätigung der Erbfolge.

Millionen Kinder leben getrennt von einem Elternteil. 50,5 % der jährlich geborenen Kinder stammen aus nichtehelichen Beziehungen. Ihre Abstammung kann seit Annahme des Gesetzes von 1972 nur aufgrund von durch den Bescheid eines Amtsrichters bestätigten Personenstandsdaten, manchmal nach dem Tod des Elternteils, bestätigt werden.

Danach folgen in der Erbfolge privilegierte oder gewöhnliche Nebenlinien. Es kommt nur selten vor, dass die Familie dem Notar das Familienbuch der Eltern des Verstorbenen vorlegen kann, geschweige denn das der Großeltern.

Treten derartige Schwierigkeiten auf, sucht der Notar Unterstützung bei:

dem Erbenermittler.

Der Erbenermittler kümmert sich zudem um:

- die Auffindung der Erben,

- die Suche nach Anspruchsberechtigten auf Lebensversicherungen,

- die Suche nach den Eigentümer unteilbarer Immobilien,

- die Feststellung des Eigentumsursprungs,

- die Suche nach Vermächtnisempfängern.

 

Die Zusammenarbeit mit einem Erbenermittler kann auch bei der Erbfolgeregelung von Personen mit ausländischer Herkunft erforderlich sein. Derartige Fälle erfordern Auslandsreisen aber auch die genaue Kenntnis der Rechtsprechung, des Personenstandrechts und anderer Informationsquellen des jeweiligen Landes.