KAMMER
DER FRANZÖSISCHEN
ERBENERMITTLER


 

 

... Weitere Garantien

 

carte-profErbenermittler müssen perfekte Kenntnisse über administrative Zuständigkeiten in Frankreich und im Ausland sowie deren Entwicklung vorweisen.

Die Chambre des Généalogistes Successoraux de France (Kammer der französischen Erbenermittler) macht die Aufnahme von Neumitgliedern zudem von einer Prüfung abhängig, für die die Erbenermittler mindestens drei Jahre praktischer Berufserfahrung vorweisen müssen.

Jedes Mitglied und dessen Mitarbeiter erhalten einen jährlich erneuerten Berufsausweis.

Jedes Mitglied ist zum Abschluss einer Berufshaftpflicht sowie einer Versicherung des Klientenvermögens verpflichtet.

 

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